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digitale Barrierefreiheit: was auf uns zukommt – und warum Sie jetzt handeln sollten
Da kommt ein großes Thema auf uns zu! Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird der digitale Raum inklusiver – und Unternehmen mit Online-Angeboten stehen vor neuen Anforderungen. Was bedeutet das Gesetz, wer ist betroffen, und wie setzen Sie die Vorgaben um? Hier erfahren Sie es.
Eine digitale Welt für alle
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Es basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und hat ein klares Ziel: Alle Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen, sollen digitale Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Das betrifft vor allem Unternehmen im E-Commerce, denn dort wird der Bedarf an barrierefreien Angeboten besonders groß. Doch keine Sorge: Barrierefreiheit ist kein Hindernis – sie ist eine Chance, Ihre Website und Ihren Shop zukunftssicher zu machen.
Wer muss handeln – und wer nicht?
Das Gesetz richtet sich an alle, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen (B2C). Neben spezifisch im Gesetz festgelegten Produkten, die barrierefrei sein müssen, wie beispielsweise Selbstbedienungsterminals oder E-Book-Lesegeräte, zählen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr darunter. Dies wiederum inkludiert neben Onlineshops, die Waren oder Services anbieten, auch Websites, die Interaktionen wie Terminbuchungen oder Vertragsabschlüsse ermöglichen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Websites, die keinerlei digitale Interaktion wie Buchungen oder Bestellungen integriert haben, also rein informativ sind, nicht vom Gesetz betroffen sind. Reine B2B-Websites sind ebenfalls ausgenommen, sofern sie klar als solche gekennzeichnet sind.
Was bedeutet die Barrierefreiheit im Web konkret?
Eine Website gilt dann als barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen ein digitales Angebot ebenso nutzen können wie Menschen ohne Einschränkungen, sprich, das Angebot muss ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Was abstrakt klingt, wird mit den vier Prinzipien, in denen die Anforderungen an die Barrierefreiheit gebündelt sind, schon deutlicher und konkreter: Websites müssen demnach „auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden“ (§ 12 Abs 3 BFSGV):
Die Wahrnehmbarkeit umfasst beispielsweise eine gute Erkennbarkeit und Lesbarkeit von Texten durch die Anwendung von klaren Schriftarten und -größen, ausreichendem Kontrast sowie durch verständlich markierte Links. Für blinde Nutzer/-innen braucht es Alternativtexte (ALT-Texte) für Bilder, die erklären, was auf dem Bild zu sehen ist.
Weiterhin ist die Bedienbarkeit ein zentrales Kriterium für die Barrierefreiheit. So muss eine Website auch ohne Maus rein per Tastatur oder Screenreader genutzt und bedient werden können. Zudem müssen auch hier beispielsweise angewählte Flächen gut sichtbar und hervorgehoben werden, damit Nutzende wissen, welcher Button oder Link mit Enter ausgelöst wird.
Die Verständlichkeit in Form einer klaren, einfachen Sprache mit kurzen Sätzen unter Verzicht auf Fremdwörter ist darüber hinaus ein weiteres wichtiges Kriterium. Eine intuitive Navigation, in der sich die Anwender/-innen einfach und schnell zurechtfinden, sowie strukturierte Inhalte sind hier zudem relevant.
Nicht zuletzt muss der Webauftritt robust sein, was bedeutet, dass er unabhängig vom verwendeten Browser funktionieren und kompatibel mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Vorlesefunktionen sein sollte.
Wie starten Sie? Schritt für Schritt zur Barrierefreiheit
Der Weg zur barrierefreien Website beginnt mit einer Analyse. Lassen Sie prüfen, auf welchem Stand Ihr Webauftritt bereits ist und wo Verbesserungen nötig sind. Auf dieser Basis können Design und Technik optimiert, barrierefreie Inhalte erstellt und Informationspflichten erfüllt werden. Die Umsetzung muss bis zum 28. Juni 2025 erfolgen, da es keine Übergangsregelungen gibt. Verstöße können teuer werden: Es drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Daher ist zeitnahes Handeln gefragt.
Barrierefreiheit als Chance – nicht als Pflicht
Vielleicht klingt das alles nach einem bürokratisch vorgegebenen, enormen Mehraufwand. Doch Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein echter Mehrwert für alle. Rund 10 % der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen, weitere 30 % profitieren davon. Ein weiteres Plus: Suchmaschinen wie Google belohnen barrierefreie Websites mit besseren Rankings. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur neue Zielgruppen, sondern macht seine Angebote auch zukunftssicher.
Wir unterstützen Sie
Barrierefreiheit mag anfangs komplex wirken, aber mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite wird sie zu einem Wettbewerbsvorteil. Kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie dabei, Ihren Onlineshop und Ihre Website für 2025 fit zu machen!